Ganerbschaft Treffurt

Die Ganerbschaft Treffurt war eines der kleinsten Territorien des Heiligen Römischen Reiches. Sie wurde wie die zu ihr gehörige Vogtei Dorla von 1333 bis 1802 als Ganerbschaft gemeinschaftlich von der Landgrafschaft Hessen (in deren Rechtsnachfolge der Landgrafschaft Hessen-Kassel), der Landgrafschaft Thüringen (in deren Rechtsnachfolge dem Kurfürstentum Sachsen) und dem Erzbistum Mainz verwaltet.

Bis zur vollständigen Abtretung an das Königreich Westphalen 1807 bildete es als Ganerbschaft den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge.

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