Geschichte Thüringens

Die Geschichte Thüringens umfasst die Entwicklungen auf dem Gebiet des deutschen Bundeslandes Freistaat Thüringen und historischer thüringischer Reiche von der Urgeschichte bis zur Gegenwart. Sie begann im Wesentlichen mit dem Reich der Thüringer, das im Jahr 531 unterworfen und ins Frankenreich eingegliedert wurde. Zur Zeit der Landgrafschaft Thüringen gab es dann im Mittelalter entgegen bisherigen Ansichten lediglich eine vom König eingesetzte Ordnungsmacht, die sich aber nicht durchsetzen konnte. Die Landschaft blieb in zahlreiche Herrschaften zerteilt. Da im Laufe des 10. Jahrhunderts die Erzbischöfe von Mainz bereits die weltliche Herrschaft über die schon damals größte Stadt Erfurt erlangt hatten, war aber die Herrschaft der Landgrafen über das gesamte Territorium eingeschränkt. Dazu kamen andere mächtige Grafengeschlechter wie die Herren von Schwarzburg-Kevernburg, die Grafen von Orlamünde, die Vögte von Weida und die Herren von Lobdeburg sowie viele geistliche Herrschaften.

Nach dem Tod von Heinrich Raspe IV. erlosch die Thüringer Landgrafschaft, und der östliche Teil des Gebietes fiel in Folge des Thüringer Erbfolgekrieges an die Wettiner. Neben den Wettinern, die sich in den folgenden Jahrhunderten zuletzt in vier Kleinstaaten – Sachsen-Weimar-Eisenach, -Coburg-Gotha, -Altenburg und -Meiningen – aufteilten, kamen Schwarzburg-Rudolstadt und -Sondershausen sowie die Fürstentümer des Hauses Reuß hinzu.

Durch Geheimvertrag zwischen Napoleon und Preußen fiel 1802 das Erfurter Gebiet von Mainz an Preußen. Im Wiener Kongress 1815 wurde diese Regelung endgültig und betraf gleichzeitig das Eichsfeld, Mühlhausen (Stadt- und Landkreis), Nordhausen, Heiligenstadt mit der Grafschaft Hohenstein, Schleusingen inkl. Suhl, Weißensee, Worbis und Ziegenrück. Damit wurde Preußen zur stärksten Macht im Thüringer Raum. Ein thüringischer Staat entstand erst 1920 wieder aus den acht Kleinstaaten. Zu ihm gehörten allerdings bis 1945 noch nicht die bis dahin preußischen Landesteile.

Das im Ergebnis des Zweiten Weltkriegs entstandene Land Thüringen wurde 1952 auf Regierungsbeschluss der DDR de facto aufgelöst und in drei Bezirke – Erfurt, Gera und Suhl – aufgegliedert, wobei auch einige Gebiete an die angrenzenden Bezirke Halle und Leipzig gingen.

1990 wurde das Land Thüringen neu geschaffen. Seitdem ist es eines der 16 Länder in Deutschland und trägt neben Bayern und Sachsen die Bezeichnung Freistaat, dem jedoch keine politische Bedeutung zukommt.

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