Gesetzgebungsverfahren (Österreich)

Gesetzgebungsverfahren finden in der Republik Österreich auf Bundes- und auf Landesebene statt und beziehen mehrere Verfassungsorgane ein. Sie werden durch einen Gesetzesantrag (auch Gesetzentwurf, Gesetzesinitiative) eingeleitet, der meist von der Bundes- beziehungsweise von der Landesregierung als so genannte Regierungsvorlage eingebracht wird.

Auf Österreich haben auch Gesetzgebungsverfahren zu Richtlinien (EU-Rahmengesetzen) und Verordnungen (unmittelbar verbindlichen EU-Gesetzen) Auswirkungen, die in der Europäischen Union von den zuständigen Organen betrieben werden. In diesen ist Österreich durch einen Kommissar in der Europäischen Kommission, quasi der EU-Regierung, durch gewählte Mitglieder des Europäischen Parlaments und durch ein Regierungsmitglied im EU-Ministerrat vertreten.

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