Grenzen des Römischen Reiches (Welterbe)

Teile des römischen Limes mit zusammen 732,5 km sind als Grenzen des Römischen Reiches in mehreren Abschnitten von der UNESCO zum Welterbe der Menschheit erklärt worden:

Grenzen des Römischen Reiches
UNESCO-Welterbe

Rekonstruierter Limes-Wachturm
Vertragsstaat(en): Deutschland Deutschland
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
Typ: Kultur
Kriterien: (ii)(iii)(iv)
Fläche: 0.526,9 ha
Pufferzone: 5.225,7 ha
Referenz-Nr.: 430ter
UNESCO-Region: Europa und Nordamerika
Geschichte der Einschreibung
Einschreibung: 1987  (Sitzung 11)
Erweiterung: 2005, 2008

Der Niedergermanische Limes hatte seit 2018 auf der deutschen Tentativliste gestanden (gemeinsam mit den Niederlanden). Der Donaulimes stand seit 2015 auf der Tentativliste (gemeinsam mit dem Limes Noricus, Österreich).

Im Laufe der Zeit sollen weitere Abschnitte der einst über 5000 km langen Außengrenze des Römischen Reichs zum Welterbe hinzugefügt werden, sodass letztlich über 20 Staaten in Europa, Vorderasien und Nordafrika daran beteiligt sein werden. Vertreter der Länder Deutschland, Kroatien, Österreich, Slowakei, Ungarn und des Vereinigten Königreichs haben sich dazu zur Bratislava-Gruppe (benannt nach der slowakischen Hauptstadt, dem Ort des ersten Treffens im März 2003) zusammengeschlossen. Die Gruppe hat eine Definition des Welterbes vorgeschlagen:

„Das Weltkulturerbe ‚Die Grenzen des Römischen Reiches’ umfasst die Grenzlinie(n) am Höhepunkt des Reiches unter Trajan bis Septimius Severus (ca. 100 bis 200 n. Chr.) und Militäreinrichtungen anderer Perioden, die an dieser Linie bestanden. Zu den Einrichtungen gehören Legionslager, Kastelle, Türme, die Limesstraße, künstliche Barrieren und unmittelbar angeschlossene zivile Einrichtungen.“

Bratislava-Gruppe
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