Herzogtum Limburg (1839–1866)

Das Herzogtum Limburg (niederländisch Hertogdom Limburg) existierte von 1839 bis 1866. Das Gebiet des Herzogtums war geographisch identisch mit der heutigen niederländischen Provinz Limburg. Das Herzogtum Limburg wurde 1839 als Gliedstaat in den Deutschen Bund aufgenommen (mit Ausnahme der Festungsstädte Maastricht und Venlo). Im Deutschen Bund blieb das Herzogtum bis zu dessen Auflösung im Jahr 1866. Danach wurde Niederländisch-Limburg eine normale Provinz der Niederlande.

Herzogtum Limburg
Bundesstaat des
Deutschen Bundes
Wappen Flagge
 
Landeshauptstadt Maastricht
Staatsform Monarchie
Staatsoberhaupt 1839–1840 Wilhelm I.
1840–1849 Wilhelm II.
1849–1866 Wilhelm III.
Dynastie Haus Oranien-Nassau
Bestehen 18391866
Fläche 2.132 km²
Einwohner 147.527 (1839)
Bevölkerungsdichte 69 Ew./km² (1839)
Engerer Rat Virilstimme, zusammen mit Luxemburg
Entstanden aus Königreich der Vereinigten Niederlande
Aufgegangen in Königreich der Niederlande
Karte

Dieses Herzogtum aus dem 19. Jahrhundert ist nicht zu verwechseln mit dem südlicher gelegenen alten Herzogtum Limburg. Dieses hatte seit dem frühen 11. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich bis ins Jahr 1793 bestanden. Frankreich annektierte es in den Revolutionskriegen.

Das Königreich der Vereinigten Niederlande von 1815 umfasste zunächst die heutigen Niederlande und das heutige Belgien. Eine der Provinzen im Königreich war die Provinz Limburg. Außerdem hatte das Großherzogtum Luxemburg den niederländischen König zum Großherzog in Personalunion (1815–1890).

Im Jahr 1830 kam es im Süden des Vereinigten Königreichs der Niederlande zum Aufstand (→ Belgische Revolution), woraus das neue Königreich Belgien hervorging. Belgien eroberte die Provinz Limburg, und auch in Luxemburg gab es einen Aufstand. Nach militärischen Auseinandersetzungen fand man 1839 folgende Lösung:

  • Luxemburg verlor dauerhaft seinen französischsprachigen Westteil an Belgien (→ Provinz Luxemburg), das verbleibende Großherzogtum war weiterhin ein Gliedstaat des Deutschen Bundes.
  • Limburg wurde auf der Londoner Konferenz (1838–1839) in einen belgischen Anteil und einen niederländischen Anteil geteilt. Niederländisch-Limburg wurde in den Deutschen Bund aufgenommen.

In Belgisch-Luxemburg lebten ähnlich viele Menschen wie in Niederländisch-Limburg. Die Aufnahme Niederländisch-Limburgs in den Deutschen Bund glich also den Verlust von Belgisch-Luxemburg aus. Das war wichtig für die Vertretung des niederländischen Königs im Bundestag des Deutschen Bundes. Sonst hätte sein Vertreter seine Virilstimme verloren und hätte sich eine Kuriatstimme mit einer Gruppe kleinerer Staaten teilen müssen.

Zu diesem Zweck erhielt Niederländisch-Limburg den Status eines Herzogtums. Es war offiziell keine niederländische Provinz und wählte auch keine Abgeordneten für das niederländische Parlament, unterstand aber de facto der niederländischen Verwaltung. Für den niederländischen König hatte die Lösung den Vorteil, dass der militärische Schutz des Deutschen Bundes sich nun auch auf dieses Gebiet erstreckte.

In der Revolutionszeit 1848/1849 wählte man im Herzogtum Limburg zwei Abgeordnete in die Frankfurter Nationalversammlung. Beide warben für die Integration des Herzogtums in den zu gründenden deutschen Nationalstaat. Nachdem der niederländische König die Lage der Limburger aber verbessert hatte, verlor die pro-deutsche Richtung an Zustimmung.

Nach der Auflösung des Deutschen Bundes im Jahr 1866 wurde Limburg eine niederländische Provinz, und zwar im Jahr 1867. Der Herzogstitel existierte allerdings noch bis 1906.

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