Horizontale Kooperation
Das Prinzip der horizontalen Kooperation besagt, dass verschiedene, prinzipiell gleichberechtigte und voneinander unabhängige Vertragspartner derselben politischen Ebene miteinander kooperieren oder vernetzt sind. In der Europäischen Union (EU) wird unter horizontaler Kooperation die Kooperation unter den EU-Mitgliedstaaten verstanden, ohne ein Tätigwerden der höheren Ebene, in diesem Falle der gesetzgebenden Institutionen der EU. In Deutschland und Österreich bestehen auch Möglichkeiten zur horizontalen Verflechtung zwischen Bund und Ländern.
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