k.k. Ministerium für Landesverteidigung
Wien war eines von drei im Frieden formal unabhängig voneinander agierenden Streitkräfteministerien der österreichisch-ungarischen Monarchie. Die anderen beiden Ministerien waren:
Das k.k. Ministerium für Landesverteidigung (umgangssprachlich auch Landwehrministerium genannt) mit Sitz in- das k.u.k. Kriegsministerium mit Sitz in Wien – zuständig für das gemeinsame Heer und die Kriegsmarine
- das k.u. Honvédministerium mit Sitz in Budapest – zuständig für die königlich-ungarische Landwehr mit der angeschlossenen „croatisch-slawonischen Landwehr“.
Das Landwehrministerium wurde am 30. Dezember 1867 als k.k. Ministerium für Landesverteidigung und öffentliche Sicherheit eingesetzt, 1870 in k.k. Ministerium für Landesverteidigung umbenannt und bestand bis zum 11. November 1918. Es war zuständig für Finanzierung, Organisation und Verwaltung der ab 1868 in der cisleithanischen Reichshälfte der Doppelmonarchie neben dem gemeinsamen Heer Österreich-Ungarns aufgestellten militärischen Verbände, die als kaiserlich-königliche Landwehr bezeichnet wurden. Die gesetzlichen Grundlagen dazu, vor allem das Budget und das Wehrgesetz, wurden auf Antrag des Ministeriums vom Reichsrat beschlossen und vom Kaiser sanktioniert (genehmigt).