Liste der römischen Konsuln

Die Liste der römischen Konsuln (lateinisch fasti consulares) bildete das Grundgerüst der römischen Geschichtsschreibung und der Datierung der modernen Altertumswissenschaften, da nach den Namen der eponymen Konsuln die Jahre bezeichnet wurden. Die Namen der beiden Konsuln wurden hintereinander im Ablativ angegeben, beispielsweise Cn. Domitio C. Sosio consulibus im Jahre 32 v. Chr. Die Aufstellung und das Führen der Konsularlisten waren die Aufgabe der Priester. Für die ersten Jahrhunderte der Republik dürften die Angaben nicht historisch sein. Die Listen umfassen 1050 Jahre von 509 v. Chr. (Absetzung des letzten römischen Königs Tarquinius Superbus und Beginn der Republik) bis zur faktischen Abschaffung des Konsulats durch Kaiser Justinian I. im Jahr 542. Danach bekleideten die meisten Kaiser mindestens bis Justinian II. zu Beginn ihrer Herrschaft einige Tage lang formal das Konsulat, sodass die Tradition frühestens im späten 7. Jahrhundert endgültig erlosch.

Während der Republik konnte in Notzeiten einer der Inhaber eines Imperiums, meist einer der Konsuln, einen Diktator ernennen. Die Ernennung erfolgte meist in Absprache mit dem Senat und anderen Amtsträgern. Dabei entfiel die Interzessionsmöglichkeit des Kollegen. Der Diktator hatte uneingeschränkte Gewalt in Staat und Heer. Seine Herrschaft war auf 6 Monate begrenzt. Ihm war der magister equitum, der Reiteroberst, zugeordnet. Für Sonderaufgaben wurde in manchen Jahren ein Gremium (collegium) aus zehn Beamten (decemviri) mit Sondervollmachten eingesetzt (beispielsweise 450 v. Chr. die Decemviri legibus scribundis für das Zwölftafelgesetz). Daneben gab es auch Jahre, in denen Militärtribunen statt der Konsuln eingesetzt wurden (beispielsweise 444 v. Chr.).

In der Forschung ist umstritten, wie weit die Konsullisten für die ersten beiden Jahrhunderte der Republik als historisch anzusehen sind. Offenbar hat man insbesondere während der späten römischen Republik zahlreiche Interpolationen vorgenommen, um beispielsweise die Bedeutung der eigenen Familie hervorzuheben (sogenannte Erfundene Tradition). Hinzu kommt, dass viele Althistoriker annehmen, das kollegial besetzte Konsulat sei erst im 4. Jahrhundert entstanden, weshalb die Angaben zur Frühzeit notwendig falsch seien. Die meisten Wissenschaftler gehen heute davon aus, dass erst ab dem Galliereinfall (etwa 387 v. Chr.), bei dem laut Livius alle offiziellen Aufzeichnungen vernichtet wurden, oder noch deutlich später mit einer wirklich gesicherten Überlieferung zu rechnen ist.

19 v. Chr. ließ Augustus auf dem Forum Romanum einen Triumphbogen mit den Listen der Konsuln seit Anbeginn der Republik errichten und durch eine eigens einberufene Kommission auf Fehler prüfen und korrigieren. Die meisten Fragmente dieser Listen wurden 1546/1547 gefunden, wieder zusammengesetzt und schließlich 1586 im Konservatorenpalast auf dem Kapitol angebracht (Fasti Capitolini).

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