Lex Voconia

Die Lex Voconia war ein römisches Gesetz aus dem Jahre 169 v. Chr. Geschaffen wurde es während der Zeit der Republik durch ein Plebiszit.

Den übergeordneten Anlass für die Gesetzesabfassung gab die Befürchtung her, dass die bereits beobachteten Auflösungserscheinungen des mos maiorum voranschreiten würden. Dieser im Gewohnheitsrecht tradierte Verhaltenskodex sollte grundsätzlich schon mal unterstützt werden. Das Gesetz wandte sich gegen die Erbeinsetzung von Frauen der ersten Zensusklasse. Es sollte verhindern, dass große Vermögen vergeudet oder zersplittert würden. Das Gesetz verbot es dem Bedachten außerdem, dass er aus dem Vermächtnis eines Erblassers der ersten Zensusklasse mehr annahm, als dem Erben gebührte. Verbotswidrige Erbeneinsetzungen waren unwirksam. Die dem Vermächtnisnehmer (Legaten) drohenden Sanktionen sind nicht überliefert.

Der verfolgte Gesetzeserfolg soll letztlich ausgeblieben sein. Das Gesetz wurde so umgangen, dass zwar nicht die gesamte Erbschaft vermacht, diese aber so belastet wurde, dass der Erbe regelmäßig nicht mehr zum Erbantritt bereit war. Hiergegen richtete sich ab 41 v. Chr. die lex Falcidia, die Quotengrenzen zum Belastungsverbot von Erbschaften einzog.

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