Wachdienst in der Bundeswehr

Der Wachdienst in der Bundeswehr ist ein Auftrag, der dem eingeteilten Soldaten für eine begrenzte Zeit übertragen wird. Der Wachdienst schützt den auch Wachbereich genannten Geltungsbereich, welcher in der Regel militärische Bereiche und militärische Sicherheitsbereiche umfasst, vor unberechtigtem Zutritt, verhindert Straftaten gegen die Bundeswehr, schützt vor Spionage, Sabotage und Zersetzung und überwacht die soldatische Ordnung.

Der Wachauftrag wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Maßgeblich sind hierbei die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-1130/21 – „Der Wachdienst in der Bundeswehr“, das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw) und die Vorgesetztenverordnung (VorgV). In der vom Kasernenkommandanten befohlenen „Besonderen Wachanweisung“ wird den örtlichen Gegebenheiten Rechnung getragen. Die Wache führt zweimal täglich die Flaggenparade durch und beaufsichtigt außerhalb der Dienstzeit die Unteroffiziere vom Dienst der einzelnen Kompanien.

Der Soldat, der Wachdienst leistet, wird durch die Vergatterung für die Dauer des Wachdienstes seinen Wachvorgesetzten unterstellt.

Jeder Wachsoldat ist „Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich“ und nach § 3 Vorgesetztenverordnung (VorgV) vorgesetzt gegenüber allen Soldaten, die sich in seinem Aufgabenbereich aufhalten und nicht seine Wachvorgesetzten sind. Er ist in militärischen Bereichen und militärischen Sicherheitsbereichen weisungsbefugt gegenüber Zivilisten, die sich in seinem Wachbereich aufhalten.

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