Päpstliche Vermittlung im Beagle-Konflikt

Chile und Argentinien vereinbarten 1971, den langjährigen Disput über die Zugehörigkeit der Inseln südlich des Beagle-Kanals einem Internationalen Tribunal zu unterziehen.

Beagle-Konflikt
Hauptartikel: Beagle-Konflikt
1881–1970: Beagle-Kartographie
1958: Snipe-Zwischenfall
1971–1977: Schiedsgericht im Beagle-Konflikt
1977–1978: Direkte Verhandlungen
1978: Operation Soberanía
1979–1984: Päpstliche Vermittlung
1984: Freundschaftsvertrag 1984

Am 17. Februar 1977 gab Königin Elisabeth II. das Urteil bekannt, das die Inseln Chile zusprach. Chile erkannte das Urteil an und definierte danach seine Basislinien (siehe chilenische Basislinien nach Dekret 416 vom 14. Juni 1977).

Am 25. Januar 1978 erklärte die argentinische Junta das Urteil für ungültig und brachte damit beide Länder an den Rande eines Krieges.

Direkte Verhandlungen zwischen beiden Ländern konnten die wachsende militärische Spannung an der 5000 km langen Grenze nicht stoppen.

Damit hatten sich zwei der Methoden zur Lösung des Konflikts als ungangbar erwiesen: die der direkten Verhandlungen und die des internationalen Tribunals. Es blieb noch eine letzte Möglichkeit, den Konflikt friedlich zu lösen: die Vermittlung.

Am 12. Dezember schienen beide Außenminister in Buenos Aires einen Kompromiss gefunden zu haben, um die Vermittlung des Papstes zu beantragen, aber die argentinische Junta widerrief am Abend seinen Außenminister und befahl den Beginn der Operation Soberanía für den 22. Dezember 1978.

Wenige Stunden vor dem argentinischen Angriff bot Papst Johannes Paul II. aus eigener Initiative seine Vermittlung im Konflikt an und schickte den italienischen Kardinal Antonio Samorè als persönlichen Gesandten nach Buenos Aires und Santiago de Chile. Außer der Kriegsgefahr musste sein Gesandter auch andere Hindernisse überwinden:

  1. Chile betrachtete das internationale Urteil als Rechtsgut und hatte es in ein chilenisches Gesetz umgewandelt.
  2. Argentinien erkannte das Urteil nicht als Verhandlungsgrundlage an.
  3. Argentinien erweiterte die Konfliktzone auf alle Inseln südöstlich des Beagle-Kanals und erhob Anspruch auf die Magellanstraße.

Der Vatikan hatte während der Vermittlung zwei Aufgaben zu erfüllen: die Kriegsgefahr zu bannen, beide Parteien zu verpflichten auf Gewaltanwendung zu verzichten und zweitens die eigentlichen Verhandlungen zu führen und an die neu entstandenen Situationen anzupassen.

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