Positive Vertragsverletzung
Die positive Vertragsverletzung (abgekürzt: pVV) bezeichnete bis zur Schuldrechtsreform 2002 im deutschen Zivilrecht eine Leistungsstörung, die zum Schadensersatz führte. Eine positive Vertragsverletzung konnte dabei vorliegen, wenn bezüglich vertraglicher Nebenpflichten oder nicht geregelter Hauptpflichten im Gesetz eine Regelungslücke bestand, die es zu kompensieren galt, weil die Regelungen zur Unmöglichkeit, zum Verzug oder zur Gewährleistung nicht anwendbar waren.
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