Ruhrschnellverkehr

Der Ruhrschnellverkehr (RSV) war eine Zuggattung, abgekürzt „R“, des Schienenpersonennahverkehrs bei der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn. Sie bediente von 1932 bis 1939 sowie von 1948 bis 1951 die wichtigsten Strecken des heutigen Ruhrgebiets und verkehrte ab 1935 im Taktfahrplan. Die Ruhrschnellverkehrszüge führten die zweite und dritte Wagenklasse und waren, analog zum Personenzug (P), zuschlagfrei. Charakteristisch waren die an der Rauchkammertür und am Tender der Lokomotive angebrachten rechteckigen Schilder, auf denen der – in schwarzer Schrift auf weißem Grund aufgeführte – Begriff „Ruhrschnellverkehr“ mit einem roten Diagonalbalken durchgestrichen war. Das Netz wurde in den Folgejahren ausgebaut und auf die wichtigsten Städte im nördlichen Rheinland und westlichen Westfalen ausgeweitet. Nach der kriegsbedingten Unterbrechung wurde der Ruhrschnellverkehr am 6. Dezember 1948 wieder aufgenommen und schließlich mit Beginn des Sommerfahrplans am 20. Mai 1951 in die neue Zuggattung Nahschnellverkehrszug (N) integriert. Ab 1967 wurden diese Verkehre dann sukzessive Teil der S-Bahn Rhein-Ruhr.

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