Stevia

Stevia ist ein aus der Pflanze Stevia rebaudiana („Süßkraut“, auch „Honigkraut“) gewonnenes Stoffgemisch, das als Süßstoff verwendet wird. Es besteht hauptsächlich aus Steviolglycosiden, wie dem Diterpenglycosid Steviosid (ungefähr 10 % der Trockenmasse der Blätter), Rebaudiosid A (2 bis 4 %) und sieben bis zehn weiteren Steviolglycosiden. Die Anteile der enthaltenen Steviolglycoside unterscheiden sich nach Anbaugebiet und Pflanzensorte. Weitere Anteilsabweichungen entstehen, da Hersteller von Tafelsüße auf Steviolglycosid-Basis meist den Rebaudiosid-A-Anteil wegen des zuckerähnlichen Geschmacks erhöhen. Dem lakritzartigen Geschmack der Pflanze wird bei der Herstellung des Süßstoffgemisches durch Isolierung der süßenden Bestandteile und anschließende Komposition entgegengewirkt. Steviaprodukte können – als reines Rebaudiosid A – eine bis zu 450-fache Süßkraft von Zucker haben, sind nicht kariogen und für Diabetiker geeignet.

Steviolglycoside sind unter der E-Nummer E 960 in der EU seit dem 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Ein Jahr vor der Zulassung konnte aus Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Stevia weder eine Genotoxizität noch eine krebserregende Wirkung nachgewiesen werden. Auch negative Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen konnten nicht festgestellt werden, was die Voraussetzung zur EU-Zulassung war. Vorausgegangen war ein gemeinsamer Antrag der Morita Kagaku Kōgyō K.K. (Japan), der Cargill Incorporated (USA) und der EUSTAS (European Stevia Association, Spanien).

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