Verwaltungsvollstreckung

Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Vollstreckungsbehörden.

Entsprechende Regelungen für die Bundesverwaltung in Deutschland sind im Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) enthalten. An diesem orientieren sich teilweise auch die Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze einzelner Bundesländer. Für Steuerschulden enthalten die §§ 249 ff. Abgabenordnung (AO) Vorschriften zur staatlichen Zwangsvollstreckung, die im Bereich der AO als Vollstreckung bezeichnet wird. Sind Abgaben durch die Kommunen zu vollstrecken (z. B. die Grund- oder Gewerbesteuer, aber auch Entsorgungsgebühren, Straßenausbaubeiträge etc.), findet vorrangig jedoch das jeweilige Vollstreckungsrecht des Bundeslandes Anwendung, nur sekundär (durch Verweisung) ggf. die AO.

Vom finanziellen Aufkommen her ist die Vollstreckung von Geldforderungen bei den Finanzämtern, Hauptzollämtern und Gemeinden wichtiger als jede andere Vollstreckungsart.

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