Absolutheitsprinzip
Absolutheitsprinzip ist im Sachenrecht ein Grundsatz, wonach dingliche Rechte als absolute Rechte sich gegen jedermann (absolut) richten, von jedermann zu beachten sind und daher gegen jedermann schützen.
Das Absolutheitsprinzip steht am Anfang der fünf das Sachenrecht beherrschenden Prinzipien (PASTA nach den Anfangsbuchstaben; daneben noch Publizitätsprinzip, Spezialität, Typenzwang und Abstraktionsprinzip). Absolute Rechte sind Beherrschungsrechte, mit deren Hilfe auf eine bestimmte Sache eingewirkt und/oder fremde Einwirkung ausgeschlossen werden kann. Wegen dieser weitreichenden Wirkung und aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist es notwendig, die Geltung des Absolutheitsprinzips durch die vier anderen, gegenläufigen Prinzipien des Sachenrechts einzuschränken. Absolute Rechte wirken gegen jedermann („erga omnes“), so dass der Inhaber eines solchen Rechts einen Abwehranspruch gegen jeden besitzt, der dieses Recht verletzt.
- ↑ Hans Hermann Seiler: Geschichte und Gegenwart im Zivilrecht, Heymanns, Köln 2005, ISBN 978-3-452-25387-3, S. 250.
- ↑ Julius von Staudinger, Eckpfeiler des Zivilrechts, 2005, S. 888
- ↑ Harry Westermann (Begr.): Sachenrecht, Ein Lehrbuch, fortgeführt von Harm Peter Westermann, Karl-Heinz Gursky, Dieter Eickmann, 8. Auflage, C.F. Müller, Heidelberg 2011, ISBN 978-3-8114-7810-7, § 3 I 1.
- ↑ Fritz Baur, Rolf Stürner, Lehrbuch des Sachenrechts, 2009, § 4 Rn. 3.