Actio iniuriarum
Die actio iniuriarum (auch: actio aestimatoria) war eine Bußklage des römischen Rechts. Sie diente dem Ausgleich für erlittene vorsätzliche Körper- und Ehrverletzungen.
Im altrömischen Recht richtete sich die Klage nach ius civile und zielte auf feste Bußen ab, wenn Freie Körperverletzungen erlitten. Später wurde der Anspruch amtsrechtlich durch prätorische Klagemöglichkeiten ergänzt und ersetzt. Körperverletzungs- und Beleidigungsdelikte Real- und Verbaliniurien (iniuria). Die Festsetzung des Strafmaßes wurde dem Entscheidungsrichter überlassen. Die Buße hatte Genugtuungsfunktion, vergleichbar dem heutigen Schmerzensgeld. Die Änderung der Klage ist darauf zurückzuführen, dass die traditionellen festen Bußen ihre abschreckende Wirkung aufgrund der inflationären Tendenzen im Wirtschaftsverkehr verloren hatten.