Ante Pavelić
Ante Pavelić (* 14. Juli 1889 in Bradina bei Konjic, Bosnien und Herzegowina; † 28. Dezember 1959 in Madrid) war ein jugoslawischer Jurist, Politiker und Kriegsverbrecher. Von 1941 bis 1945 war er faschistischer Diktator des Unabhängigen Staates Kroatien, einem Vasallenstaat der deutschen und italienischen Besatzungsmächte.
Pavelić war Funktionär der Kroatischen Partei des Rechts (HSP) und für diese von 1927 bis 1929 Abgeordneter des jugoslawischen Parlaments. Nach der Ausrufung der Königsdiktatur durch Alexander I. im Jahr 1929 ging er ins Exil, wo er die faschistische Ustascha-Bewegung organisierte. Nach dem Überfall der Achsenmächte auf Jugoslawien während des Zweiten Weltkriegs, wurde Pavelić im Jahr 1941 der diktatorische Staatsführer (Poglavnik) eines Großkroatien. Gestützt auf Ustascha-Miliz und Geheimpolizei begründete er eine totalitäre Diktatur, die Regimegegner verfolgte, Konzentrationslager errichtete und einen Völkermord an hunderttausenden Serben sowie zehntausenden Juden und Roma verübte. Nach Kriegsende floh Pavelić über Klosterrouten nach Argentinien, Paraguay und Spanien, wo er 1959 an den Spätfolgen eines Attentats starb.
- ↑ Hans-Joachim Seeler: Das Staatsangehörigkeitsrecht von Jugoslawien. Hrsg.: Forschungsstelle für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität Hamburg (= Sammlung geltender Staatsangehörigkeitsgesetze. Band 17). Alfred Metzler Verlag, Frankfurt/Berlin 1956, S. 15 f. und 19: „Der 1. Dezember 1918 gilt im allgemeinen als der Gründungstag des Staates Jugoslawien. Mit diesem Tage wurden die ehemaligen serbischen und montenegrinischen Staatsangehörigen sowie die Bewohner derjenigen Gebiete, die sich von Österreich-Ungarn getrennt hatten, Angehörige des jugoslawischen Staates. […] Ungarn verlor durch den Vertrag von Trianon an Jugoslawien Kroatien, Slawonien und Teile des Banat. Entsprechend den Bestimmungen des Vertrages von St. Germain erwarben alle Personen, die in diesen Gebieten Heimatrecht besaßen, die Jugoslawische Staatsangehörigkeit (Art. 61 des Vertrages von Trianon).“