Armut in Deutschland

Armut in Deutschland bezeichnet die Ausprägungen von materieller Not und sozialer Ausgrenzung in einem der wirtschaftlich stärksten Länder der Welt. Im deutschen Kontext handelt es sich dabei überwiegend um relative Armut, da ein physisches Existenzminimum durch den deutschen Sozialstaat weitgehend abgesichert wird. Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts besteht in Deutschland ein Grundrecht auf „Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ und das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Armut wird hierzulande als unterschreiten eines soziokulturellen Existenzminimums verstanden, üblicherweise definiert als Einkommen unter 60 % des Median-Einkommens der Bevölkerung, was den EU-weiten statistischen Standard darstellt. Nach dieser Definition waren 2024 knapp ein Fünftel der Bevölkerung (15,5 %) armutsgefährdet. Daneben waren im selben Jahr fünf Millionen Menschen (6 % der Bevölkerung) von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen, 1,6 Millionen auf die Unterstützung durch Lebensmitteltafeln angewiesen und mehrere hunderttausende Personen von Wohnungslosigkeit betroffen, wovon einige zehntausende auf der Straße lebten.

  1. Das Recht auf Wohnen Deutscher Bundestag