Artikel 12 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Der Artikel 12 des deutschen Grundgesetzes (GG) befindet sich im ersten Abschnitt des Grundgesetzes, der die Grundrechte gewährleistet. Er gewährleistet mehrere berufsbezogene Freiheiten, in deren Mittelpunkt die Berufsfreiheit steht. Hiernach haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen und ihren Beruf frei auszuüben. Das Grundrecht schützt den Bürger vor hoheitlichen Eingriffen in diese Freiheitssphäre, womit es ein Freiheitsrecht darstellt. Zugleich verpflichtet Art. 12 GG den Staat, die notwendigen Voraussetzungen bereitzustellen, damit die Berufsfreiheit effektiv wahrgenommen werden kann.
Weitere Freiheitsrechte enthalten Art. 12 Absatz 2 und 3 GG. Diese schützen alle Menschen in Deutschland vor Arbeitszwang und Zwangsarbeit.