Börsenkurs

Der Börsenkurs (Rechtsbegriff: Börsenpreis) ist ein an einer Börse festgestellter Preis eines Handelsobjekts. Zu den Handelsobjekten gehören Finanzinstrumente (Effekten, Devisen, Sorten) oder andere an einer Börse gehandelten fungiblen Wirtschaftsgüter, also beispielsweise Commodities wie Rohstoffe (insbesondere Rohöl, Rohkaffee), Edelmetalle (Gold, Silber, Palladium oder Platin) oder Agrarprodukte (wie Weizen oder Soja). Wichtige Börsenkurse sind nach dem zugrunde liegenden Handelsobjekt benannt wie der Aktienkurs (Aktien), Anleihekurs (Anleihen), Devisenkurs (Devisen), Goldkurs (Gold), Silberkurs (Silber) oder Sortenkurs (Sorten). Nicht mehr an Börsen werden Devisen gehandelt, noch nie wurden Sorten an Börsen gehandelt. Für beide gibt es den außerbörslichen Handel.

Der Börsenkurs ergibt sich aus Angebot und Nachfrage beim gehandelten Handelsobjekts. Grundsätzlich nehmen die Skontroführer oder Börsenmakler bei Effekten zunächst alle Kauf- und Verkaufswünsche (Wertpapierordern) entgegen und errechnen anschließend, bei welchem Kurs das größte Handelsvolumen zustande kommt, also möglichst viele der vorliegenden Kauf- und Verkaufswünsche erfüllt werden können. In der Börsenauktion wird auf Grundlage der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegenden Wertpapierorders derjenige Preis ermittelt, zu dem das größte Ordervolumen bei minimalem Überhang ausgeführt werden kann (Meistausführungsprinzip). Dann folgt die eigentliche Kursfeststellung und Veröffentlichung dieses Börsenkurses durch die Skontroführer.

  1. So geregelt in den regionalen Börsenordnungen wie etwa in § 90 Abs. 1 BörsO Frankfurter Börse