Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung) ist eine Versicherung zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Abgegrenzt wird sie gegen die Unfallversicherung, Grundfähigkeitsversicherung und Invaliditätsabsicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der Versicherungsnehmer, zu einem vorher definierten Prozentsatz dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die im Leistungsfall zu definierenden Tätigkeiten auszuüben. Dabei kann je nach Bedingungswerk der Versicherer auf die abstrakte oder konkrete Verweisung verzichten, mit der ein ähnlicher oder überhaupt ein Beruf ausgeübt wird. Verzichtet der Versicherer auf die Verweisung, muss er auch dann leisten, wenn ein anderes Berufsfeld existiert, das dem vorher ausgeübtem Beruf gleichgestellt ist.
Berufsunfähigkeitsversicherungen können als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden. Der Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ wird zumeist versicherungsvertragliche Versorgung aus der Privatwirtschaft verstanden. Begrifflich ist er jedoch auch als „Berufsunfähigkeit“ im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung bekannt. Nach Reformen besteht allerdings ein Vorbehalt für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und geleistet wird unter definierten Voraussetzungen mit Leistungsbeschränkungen. Für alle anderen gilt ein heute noch enger begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsminderung. Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die einen Ausgleich bei völligem Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gewähren soll, schützt die Berufsunfähigkeitsvorsorge speziell vor den Folgen des Verlusts der Fähigkeit, den bislang ausgeübten Beruf weiter ausüben zu können.
Ausdrücklich Berufsunfähigkeitsrente erhalten Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke, zumeist Ausübende freier Berufe. Voraussetzung ist vollständige Berufsunfähigkeit. Besteht Restleistungsvermögen, entfällt eine Rentenzahlung.
Generell dient die Absicherung der Berufsunfähigkeit der Erwerbsabsicherung. Abgesichert wird im Prinzip das real verfügbare Einkommen auf Nettolohnbasis, dessen Ausfall nicht ohne (hohen) finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre. Damit wird auf die verrichtete berufliche Tätigkeit gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) abgestellt. Aber auch unentgeltlich verrichtete Tätigkeiten können abgesichert werden, so die der/dem Hausfrau/Hausmann. Eine vollständige Absicherung des Einkommens ist grundsätzlich nicht möglich, da das die Reaktivierung der Leistungsfälle aus Sicht der Versicherer negativ beeinflussen würde. Wer sein Einkommen von der Versicherung voll ersetzt bekommt, wird nicht viel dazu tun, über eine Umschulung oder Reha-Maßnahmen wieder zurück ins Berufsleben zu kommen.