Kurmainz


Territorium im Heiligen Römischen Reich
Kurmainz
Wappen
Karte
Kurfürstentum Mainz (violett) um 1400
Alternativnamen Kurfürstentum Mainz, Erzstift Mainz, Kurerzstift Mainz
Entstanden aus Herzogtum Franken
Herrschaftsform Geistliches Wahlfürstentum/Ständestaat
Herrscher/
Regierung
Fürsterzbischof, Administrator; bei Vakanz: Mainzer Domkapitel
Heutige Region/en DE-RP, DE-HE, DE-BY, DE-TH
Reichstag Kurfürstenrat
Reichskreis Kurrheinisch
Hauptstädte/
Residenzen
Mainz, 1792–1803 Aschaffenburg
Konfession/
Religionen
römisch-katholisch
Sprache/n Deutsch
Währung Rheinischer Gulden
Aufgegangen in linksrheinisch: 1797 Frankreich / Département du Mont-Tonnerre; rechtsrheinisch: 1802 Königreich Preußen (Erfurt und Eichsfeld), 1803 Fürstentum Aschaffenburg (Untermaingebiet)

Kurmainz war das von den Kurfürsten und Erzbischöfen von Mainz regierte Erzstift, also deren weltliches Herrschaftsgebiet, das als eigenständiges Territorium des Heiligen Römischen Reiches von etwa der Mitte des 10. Jahrhunderts bis zum Reichsdeputationshauptschluss von 1803 bestand. Es gehörte mit Kurköln und Kurtrier zu den drei geistlichen Kurfürstentümern. Den drei rheinischen Erzbischöfen stand zusammen mit den Pfalzgrafen bei Rhein, den Markgrafen von Brandenburg, den Herzögen von Sachsen und den Königen von Böhmen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs und Kaisers zu. Seit 1512 gehörte Kurmainz dem Kurrheinischen Reichskreis an.