Essentialia negotii

Essentialia negotii (lateinisch für „wesentliche Geschäftseigenschaften“) ist ein juristischer Fachbegriff für den notwendigen Mindestinhalt, den ein Vertrag eines bestimmten Typus haben muss und über den die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommt. Dabei handelt es sich um die Bestimmung der Vertragsparteien sowie die Leistung und gegebenenfalls die Gegenleistung. Die essentialia negotii stellen den vereinbarten Kern des Vertrages dar. Über Individualabreden und/oder vorformulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen wird dann die gewünschte Ausgestaltung der Vereinbarung geregelt. Der Singular lautet im Nominativ „essentiale negotii“ (also nicht: „essentialium“).

Vertragsschluss und essentialia negotii sind im römischen Recht durch die Vertragsform des Konsensualkontrakts bekannt geworden. Konsensualkontrakte verlangten eine Willenseinigung (consensus) der Parteien, besonders bekannt ist die emptio venditio, mithin der Kauf, der die Doppelbezeichnung von „Kauf“ (emptio) und „Verkauf“ (venditio) aufgrund des synallagmatischen Gegenleistungsprinzips bereits in sich trug.

  1. Heinrich Honsell: Römisches Recht. 7., ergänzte Auflage. Springer, Berlin u. a. 2010, ISBN 978-3-642-05306-1. § 44, S. 123–126.