Finanzierungsbedarf

Als Finanzierungsbedarf wird im Finanzwesen der Bedarf eines Wirtschaftssubjekts an Finanzierungsmitteln bezeichnet. Als Wirtschaftssubjekte kommen Unternehmen (Unternehmensfinanzierung), Privathaushalte (private Finanzplanung: Anschaffungskredite, Baufinanzierungen, Konsumkredite, Kundenkredite) oder der Staat und Staatsunternehmen (Staatsfinanzierung) in Betracht. Finanzierungsbedarf sind sämtliche Finanzierungsmittel, die kurz-, mittel- oder langfristig zur Durchführung des Geschäftsprozesses, der Hauswirtschaft oder der Staatstätigkeit benötigt werden. Der langfristige Finanzierungsbedarf wird auch als Kapitalbedarf gesondert untersucht.

Der Begriff des Finanzierungsbedarfs ist in der Finanzierungstheorie neutral, so dass der Finanzierungsbedarf sowohl durch Eigenkapital (Eigenfinanzierung) als auch durch Fremdkapital (Fremdfinanzierung) gedeckt werden kann. In der Umgangssprache wird unter Finanzierungsbedarf meist die Fremdfinanzierung verstanden.

Der Finanzierungsbedarf ergibt sich in der Betriebswirtschaftslehre aus der Finanzierungsbedarfsrechnung und dem Finanzierungsplan der Unternehmen und Privathaushalte und in der Öffentlichen Betriebswirtschaftslehre bzw. Finanzwissenschaft aus der Kreditermächtigung, die auf der mittelfristigen Finanzplanung öffentlicher Haushalte beruht.

In der Volkswirtschaftslehre wird der gesamtwirtschaftliche Finanzierungsbedarf der Unternehmen untersucht.

  1. Claudia Breuer/Thilo Schweizer/Wolfgang Breuer, Gabler Lexikon Corporate Finance, 2003, S. 177