Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
Kurztitel: Unterhaltsrechtsänderungsgesetz
Abkürzung: UÄndG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Privatrecht, Familienrecht
Erlassen am: 21. Dezember 2007
(BGBl. I S. 3189,
mit Gesetzestext im Wortlaut)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2008
GESTA: C056
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG) trat zum 1. Januar 2008 in Kraft und regelte Änderungen zur Förderung des Kindeswohls, zur Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung und zur Vereinfachung des Unterhaltsrechts. Dem Gesetz stimmten im Rechtsausschuss neben den damaligen Koalitionsfraktionen CDU und SPD auch FDP und Grüne zu. Die Linke stimmte dagegen. Bündnis 90/Die Grünen waren zuvor mit einem Änderungsantrag gescheitert, Unterhaltsansprüche aus den vor 2003 geschlossenen Ehen von der Neuregelung auszunehmen, nachdem das Bundesministerium der Justiz dies als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft hatte. Nach einer Umfrage der Bertelsmann Stiftung beurteilt die Bevölkerung die Reform überwiegend positiv.

  1. Unterhaltsrecht 2008: Gegenüberstellung der Gesetzesänderungen (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 126 kB) bei: Treutler Rechtsanwälte, Regensburg
  2. Reform des Unterhaltsrechts 2008 (Memento des Originals vom 25. November 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. bei: Treutler Rechtsanwälte, Regensburg
  3. Umfrage: Folgen des neuen Unterhaltsrechts noch unbekannt. Bertelsmann Stiftung, 27. Mai 2009, abgerufen am 4. Januar 2021 (Pressemitteilung).