Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts |
| Kurztitel: | Unterhaltsrechtsänderungsgesetz |
| Abkürzung: | UÄndG |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Privatrecht, Familienrecht |
| Erlassen am: | 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189, mit Gesetzestext im Wortlaut) |
| Inkrafttreten am: | 1. Januar 2008 |
| GESTA: | C056 |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG) trat zum 1. Januar 2008 in Kraft und regelte Änderungen zur Förderung des Kindeswohls, zur Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung und zur Vereinfachung des Unterhaltsrechts. Dem Gesetz stimmten im Rechtsausschuss neben den damaligen Koalitionsfraktionen CDU und SPD auch FDP und Grüne zu. Die Linke stimmte dagegen. Bündnis 90/Die Grünen waren zuvor mit einem Änderungsantrag gescheitert, Unterhaltsansprüche aus den vor 2003 geschlossenen Ehen von der Neuregelung auszunehmen, nachdem das Bundesministerium der Justiz dies als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft hatte. Nach einer Umfrage der Bertelsmann Stiftung beurteilt die Bevölkerung die Reform überwiegend positiv.
- ↑ Unterhaltsrecht 2008: Gegenüberstellung der Gesetzesänderungen ( des vom 4. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 126 kB) bei: Treutler Rechtsanwälte, Regensburg
- ↑ Reform des Unterhaltsrechts 2008 ( des vom 25. November 2009 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. bei: Treutler Rechtsanwälte, Regensburg
- ↑ Umfrage: Folgen des neuen Unterhaltsrechts noch unbekannt. Bertelsmann Stiftung, 27. Mai 2009, abgerufen am 4. Januar 2021 (Pressemitteilung).