Gewerbesteuerumlage
Die Gewerbesteuerumlage ist eine Umlage zur Beteiligung von Bund und Ländern am Aufkommen der von Gemeinden erhobenen Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuerumlage ist Teil des Finanzausgleichs, durch den die Bundessteuern, Gemeinschaftsteuern, Ländersteuern und Gewerbesteuern (als Teil der Gemeindesteuern) unter diesen Gebietskörperschaften verteilt werden. Damit soll die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben insbesondere bei der Daseinsvorsorge sichergestellt werden.
Bei der Einführung der Gewerbesteuerumlage im Januar 1970 betrug die Umlage etwa 40 % des Steueraufkommens an der Gewerbesteuer, derzeit liegt sie bei etwa 28 %.