Hochstift Osnabrück


Territorium im Heiligen Römischen Reich
Hochstift Osnabrück
Wappen
Karte
Hochstift Osnabrück um 1786
Alternativnamen Fürstbistum Osnabrück, Oßnabrugk
Entstanden aus im 14. Jahrhundert herausgebildet aus Herzogtum Sachsen
Herrschaftsform Wahlfürstentum
Herrscher/
Regierung
Fürstbischof, Administrator, bei Vakanz: Domkapitel
Heutige Region/en DE-NI, DE-NW
Reichstag Reichsfürstenrat: 1 Virilstimme auf der geistlichen Bank
Reichsmatrikel 6 Reiter, 36 Fußsoldaten, 60 Gulden (1522)
Reichskreis Niederrheinisch-Westfälisch
Hauptstädte/
Residenzen
Osnabrück, Iburg, Fürstenau
Konfession/
Religionen
römisch-katholisch, Anfang 16. Jahrhundert große Reformationsbewegungen, große jüdische Minderheit
Sprache/n Deutsch, Niederdeutsch, Lateinisch
Fläche 1.700 km² (Ende 18. Jh.)
Einwohner 116.000 Einwohner (Ende 18. Jh.)
Aufgegangen in 1802 (de facto), 1803 (amtlich) an Braunschweig-Lüneburg (Fürstentum Osnabrück)

Das Hochstift Osnabrück (auch als Fürstbistum Osnabrück bezeichnet) war ein reichsunmittelbares Territorium des Alten Reiches und gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Das Territorium umfasste rund 2700 km².

Karl der Große hatte um 783 das Bistum Osnabrück gegründet, dessen Sprengel von den Flüssen Ems und Hunte begrenzt wurde. Aus Stiftungen und Rechtstiteln wuchs dem Osnabrücker Bischofsstuhl im Hochmittelalter eine Landesherrschaft zu, deren Territorium sich nicht mit dem Diözesangebiet deckte: das Hochstift. Als Staat bestand es bis 1802 und wurde, da sich nach der Reformation keine der beiden Konfessionsparteien im Territorium durchsetzen konnte, nach dem Westfälischen Frieden abwechselnd von einem katholischen und einem lutherischen Landesherrn regiert (siehe die Liste der Bischöfe von Osnabrück). Es wurde nach den Beschlüssen des Wiener Kongresses dem Königreich Hannover einverleibt und bildete nach 1866 einen Bestandteil der preußischen Provinz Hannover.

  1. 1 2 Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. München 2007, S. 500.