Homosexualität in der Schweiz

Dieser Artikel befasst sich mit der gegenwärtigen Situation von Schwulen und Lesben in der Schweiz.

In der Schweiz haben die Rechte des Einzelnen einen traditionell hohen Stellenwert. Gleichzeitig wird Privatheit als hohes Gut angesehen. Im öffentlichen Diskurs der Schweiz wird ein starker Gegensatz zwischen Stadt und Land wahrgenommen.

Homosexuelle Handlungen sind in der Schweiz seit 1942 mit der Einführung des Strafgesetzbuches legal (in manchen Kantonen der lateinischen Schweiz und im Kanton Basel-Stadt schon zuvor). Ein höheres Schutzalter (20 Jahre statt 16 bei heterosexuellen Handlungen) wurde mit der Strafrechtsreform von Dezember 1990 aufgehoben. Staatliche Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ist seit 2000 verfassungsrechtlich explizit untersagt. Seit 2007 ist die Registrierung von homosexuellen Partnerschaften möglich (Partnerschaftsgesetz). Die gleichgeschlechtliche Ehe wurde in einer Volksabstimmung am 26. September 2021 gutgeheissen; gleichgeschlechtliche Eheschliessungen sind seit dem 1. Juli 2022 möglich.

In Zürich, Genf, Basel, Lausanne und Bern besteht ein reichhaltiges Angebot schwuler und lesbischer Subkultur, während in Luzern, St. Gallen, Buchs SG und Chur das Angebot teilweise etwas übersichtlicher ist.