Kommission für Jugendmedienschutz
| Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) | |
|---|---|
| Gründung | 1. April 2003 |
| Sitz | Berlin, Deutschland (⊙) |
| Zweck | Überwachung der Umsetzung des JMStV |
| Website | kjm-online.de |
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist ein Organ der Landesmedienanstalten in Deutschland, das für die inhaltliche Kontrolle im Bereich des länderübergreifenden privaten Rundfunks und im Internet (Digitale Dienste und Telemedien) zuständig ist (s. § 13 JMStV). Die KJM beurteilt, ob Angebote die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen oder gegen den Jugendschutz verstoßen und kann gegen sie vorgehen. Rechtsgrundlage ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.