Legat (römisches Recht)
Das Legat (lateinisch legatum) bezeichnete im römischen Recht ein Vermächtnisgeschäft. Es wurde testamentarisch oder in einem Kodizill bestellt und umfasste – im Gegensatz zur universalsukzessiven Wirkung einer Erbschaft – die Zuwendung einzelner Gegenstände von Todes wegen.
Bedeutung erlangte das Legat in der vorklassischen und klassischen Jurisprudenz bei der Durchsetzung wirtschaftlicher und politischer Standesinteressen einer begüterten römischen Oberschicht.