Legisaktionenverfahren

Das Legisaktionenverfahren (lat.: legis actio: (von lege agere) „Vorgehen aus Gesetz/Recht“, Spruchformelklage, Legisaktionenprozess) stellte seit dem frühen republikanischen Recht in Rom die erste bekannte zivilprozessuale Verfahrensform dar (iudicium privatum). Der Prozess war strikt formalisiert und umfasste ein Handeln im Ritual und nach festen Spruchformeln.

Das römische Recht unterschied in der Zeit nicht zwischen Privatrecht und Zivilprozessrecht, weshalb mehrere Rechtsgebiete betroffen sein konnten. Weitestgehend war auch öffentliches Recht nicht abgrenzbar. Den antiken Quellen ist auch der kategoriale Grundbegriff des „Prozesses“ fremd, die Sichtweise auf das Prinzip der Rechtswahrnehmung leitete sich allein aus agere her, dies mit der Bedeutung „durch Wörter bezeichnen“.

Hauptquelle für das Verständnis der Verfahrensform der Legisaktionen ist der klassische Jurist Gaius mit seinem wegweisenden Werk, den Institutionen. Da die Legisaktionen zu seiner Zeit durch den Formularprozess bereits abgelöst waren, verglich er vorwiegend die Entwicklungsschritte der Modelle. Ein einheitliches Bild skizziert Sextus Pomponius, ebenfalls ein juristischer Klassiker, in seinem wichtigen Werk, dem Enchiriodion.

  1. Sextus Pomponius, Enchiridion des Pomponius. In: Digesten 1,1,2,6.