Institutiones Gai

Die Institutiones Gai sind eine Juristenschrift aus dem klassischen Zeitalter des römischen Rechts. Bezugnehmend auf den Juristen und Urheber des Werks, Gaius, finden sich auch die Bezeichnungen Gaii Institutiones, Liber Gai, häufig nur Institutionen.

Die Schrift war als Anweisung für Anfänger im juristischen Lehrbetrieb konzipiert und verstand sich ab Mitte des 2. Jahrhunderts n. Chr. somit als Erklärungsliteratur. Aufgrund ihrer elementaren Bedeutung noch in der Spätantike, nahm Kaiser Justinian I. das Werk im Corpus iuris auf, einer vierteiligen Kompilation (vor-)klassischen Rechts. Der Werkstoff wurde dabei unter dem Gesetzestitel Institutiones Iustiniani fortgeführt. Teile davon sind auch in den Digesten enthalten. Im nachklassischen Recht finden sich noch Paraphrasen, etwa die Epitome Gai.

Die Schrift behandelt in vier Buchrollen (libri) Privat- und Zivilprozessrecht. Sie ist das einzige nahezu vollständig erhaltene Werk, das unmittelbar aus der bedeutenden klassisch-rechtlichen Zeit des Prinzipats herrührt. Erhalten geblieben ist ein Exemplar, das etwa um 160/161 n. Chr. entstanden ist.