Institutiones Iustiniani

Die Institutiones Iustiniani (häufig: Institutionen, kurz: Inst. oder I.; altgriechisch Εἰσηγήσεις) sind ein Gesetzeswerk des oströmischen Kaisers Justinian. Neben der Funktion als Regelkatalog, dienten sie dem spätantiken Rechtsunterricht als Anfängerlehrbuch.

Das Rechtswerk folgte dem klassischen Vorbild der gaianischen Institutionen. Im Rahmen des viergliedrigen Corpus iuris wurde den Institutionen neben dem Codex Iustinianus (Kaiserkonstitutionen), den Digesten (Fortgeschrittenenlehrbuch) und ab 535 den Novellae (Sammlung aktueller Einzelgesetze Justinians), Gesetzeskraft zuteil.

  1. Wolfgang Kunkel, Martin Schermaier: Römische Rechtsgeschichte. 14., durchgesehene Auflage, 2005, § 11, S. 208–223, hier S. 213.
  2. Corpus Iuris Civilis ist kein zeitgenössischer Begriff, er entstammt der humanistischen Epoche des ausklingenden 16. Jahrhunderts und wurde durch Dionysius Gothofredus im Jahr 1583 geprägt.
  3. Jan Dirk Harke: Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen. 2008, § 2 Rnr. 1–4, S. 20–22.