Lex Aquilia

Die lex Aquilia (lateinisch für „Gesetz des Aquilius“) war ein römisches Plebiszit aus der Zeit der römischen Republik. Die wohl 286 v. Chr. geschaffene Norm kodifizierte zentrales Schadensersatzrecht. Umfasst von der Norm war eine Vielzahl von Deliktstatbeständen, die mit unterschiedlichen Rechtsfolgen sanktioniert wurden.

Während des Mittelalters und der Neuzeit wurde die lex Aquilia über die ursprünglichen Tatbestände hinaus zunehmend extensiver und allgemeiner rezipiert. In der Zeit des usus modernus pandectarum entwickelte sich die Norm zu einer Generalklausel.

Das Gesetz ist ein bedeutender Vorläufer des modernen Schadensrechts. Das deutsche Deliktsrecht im Sinne der §§ 823 ff. BGB nimmt Anleihen an der Rechtsentwicklung seit dem römischen Recht.

  1. Corpus iuris civilis, Text und Übersetzung, II, Digesten 1–10, gemeinschaftlich übersetzt und herausgegeben von Okko Behrends, Rolf Knütel, Berthold Kupisch, Hans Hermann Seiler, mit Beiträgen von Peter Apathy u. a. 1995, S. 733 ff.
  2. Hans-Peter Benöhr: Die Redaktion der Paragraphen 823 und 826 BGB. In: Reinhard Zimmermann u. a. (Hrsg.): Rechtsgeschichte und Privatrechtsdogmatik. C.F. Müller, Heidelberg 1999, S. 499 ff., hier S. 502 f.)