Lex Heinze

Basisdaten
Titel:Gesetz, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuchs
Kurztitel: Lex Heinze (ugs.)
Art: Reichsgesetz
Geltungsbereich: Deutsches Reich
Rechtsmaterie: Strafrecht
Fundstellennachweis: RG Nr. 2683
Erlassen am: 25. Juni 1900
(RGBl. S. 301)
Inkrafttreten am: 14. Juli 1900
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die sogenannte Lex Heinze war in Deutschland ein umstrittenes Gesetz zur Änderung des Reichsstrafgesetzbuches aus dem Jahre 1900. Der Entwurf sah vor, die Darstellung „unsittlicher“ Handlungen in Theateraufführungen zu zensieren, die Vorschriften gegen Pornografie und Kuppelei zu verschärfen sowie den Straftatbestand der Zuhälterei einzuführen. Nach zahlreichen öffentlichen Protesten und Widerstand weiter Kreise des liberalen Bürgertums sowie der Sozialdemokratie entschärfte der Reichstag den Gesetzesentwurf und billigte die „Sittlichkeitsparagraphen“ des Reichsstrafgesetzbuches in einer Kompromissfassung. Benannt war das Gesetz nach dem Berliner Zuhälter Hermann Heinze, der wegen einer 1887 begangenen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt und verurteilt wurde. Sein Name steht für „Unsittlichkeit“ im weitesten Sinn, wie sie in diesem Prozess zur Sprache kam.

  1. Martin Pfaffenzeller: »Verworfene Menschenklasse«. In: Spiegel Geschichte. Nr. 2020/6, ISSN 1868-7318, S. 9094 (spiegel.de [abgerufen am 3. April 2022]).
  2. Das Ehepaar Heinze wegen Ermordung des Nachtwächters Braun vor den Geschworenen. In: Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre. Bd. 1, Berlin 1908, S. 72–77 (Digitalisat).