Litiskontestation
Die Litiskontestation (lat. litis contestatio; „gerichtliche Streitbezeugung“) ist eine Prozessrechtsfigur mit Wurzeln im altzivilen römischen Recht. Sie bezeichnet die Feststellung des Streitgegenstandes durch den Gerichtsmagistraten, zumeist dem Prätor. Sie erfolgte nach Erwiderung des Beklagten auf die ihm gegenüber erhobene Klage. Nach Bekanntgabe der Klage (editio actionis) wurde der Beklagte dazu aufgerufen, vor Gericht zu erscheinen (in ius vocatio) und Stellung zu beziehen. Er konnte auf die Klage erwidern, zumindest hatte er sich formell auf das gerichtliche Verfahren einzulassen. Den Abschluss dieses Verfahrensabschnitts (in iure) bildete die Feststellung des Streitgegenstandes, die Litiskontestation. Im anschließenden Gerichtsprozess wurde vor dem Prozessrichter Beweis erhoben und die gerichtliche Entscheidung gefällt.
- ↑ Heinrich Honsell: Römisches Recht. 7., ergänzte Auflage. Springer, Berlin u. a. 2010, ISBN 978-3-642-05306-1. Glossar der wichtigsten lateinischen Termini technici, S. 206.