Königlich Preußen
Königlich Preußen (polnisch Prusy Królewskie; deutsch auch Preußen Königlichen Anteils oder Polnisch Preußen) waren die westlichen Landesteile des ehemaligen Deutschordensstaates, die von 1453 bis 1772 unmittelbar der Krone Polen unterstanden. Sie umfassten den größten Teil des links der Weichselmündung liegenden Pommerellen, das Kulmerland sowie einige westliche Teile der historischen Landschaft Preußen (Land Marienburg und Ermland).
Königlich Preußen war ein autonomer, vom Deutschen Orden 1453 abgefallener und 1466 offiziell abgetretener Ständestaat mit einem eigenen Landtag. Er war aus dem von den Ständen – also Städten und Adel – des Ordensstaats gebildeten Preußischen Bund hervorgegangen, der den König von Polen als seinen Landesherrn anerkannt hatte. Zunächst war das Land in Personalunion, ab 1569 in Realunion mit der Krone Polen verbunden. Bei der ersten Teilung Polens kam es 1772 als Provinz Westpreußen zum Staat Preußen.
Das Attribut „königlich“ grenzte es von dem beim Deutschen Orden verbliebenen östlichen Preußen ab, für das dieser von 1466 bis 1657 ebenfalls die polnische Lehenshoheit anerkennen musste. Dieser Teil wurde 1525 in das Herzogtum Preußen und 1701, einige Jahrzehnte nach Erlangung seiner Souveränität, in ein Königreich umgewandelt, als Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg sich als Friedrich I. selbst zum König krönte.
Chronisten und Kartografen bezeichneten Polnisch-Preußen lateinisch Prussia Occidentalis bzw. Prut(h)enia Occidentalis und Teile davon auch als Pom(m)erella, wie zum Beispiel Abraham Ortelius, der dessen Lage ausdrücklich als „uterque ripis Vistulae“, also „an beiden Ufern der Weichsel“ beschrieb.
- ↑ Herbert Helbig: Ordensstaat, Herzogtum Preußen und preußische Monarchie. In: Richard Dietrich (Hrsg.): Preußen – Epochen und Probleme seiner Geschichte. Walter de Gruyter, Berlin 1964, S. 8 (Nachdruck 2019, ISBN 978-3-11-081858-1).