Preußischer Landtag
Der Begriff Preußischer Landtag bezeichnete vollkommen unterschiedliche politische Institutionen in der historischen Landschaft Preußen und, wiederum mit wechselnder Bedeutung, im Preußischen Staat.
In der frühen Neuzeit wurde die landständische Versammlung vom Preußen Königlichen Anteils als preußischer Landtag bezeichnet. Von 1849 bis 1918 bezeichnete der Begriff Preußischer Landtag die aus den zwei Kammern Herrenhaus und Abgeordnetenhaus gebildete preußische Volksvertretung. Während der Weimarer Republik hieß die erste Kammer des Landesparlaments des Freistaates Preußen Preußischer Landtag, die zweite Kammer war der Preußische Staatsrat.