Preußischer Staatsrat (1921–1933)
Der Preußische Staatsrat war im Freistaat Preußen von 1921 bis 1933 die Zweite Kammer neben dem Preußischen Landtag, festgelegt in Art. 31 der Preußischen Verfassung von 1920.
Der Preußische Staatsrat war im Freistaat Preußen von 1921 bis 1933 die Zweite Kammer neben dem Preußischen Landtag, festgelegt in Art. 31 der Preußischen Verfassung von 1920.