Reichsritter
Reichsritter ist eine Bezeichnung für Adlige im Heiligen Römischen Reich. Als Reichsritter wurden zwei unterschiedliche Personenkreise bezeichnet:
- Mitglieder der freien Reichsritterschaft (siehe: Ständeordnung). Das Präfix „Reichs-“ soll anzeigen, dass diese Adligen direkt dem König bzw. Kaiser des Reichs und nicht einem Landesfürsten unterstanden. Sie waren damit zwar reichsunmittelbar, gehörten jedoch nicht zu den Reichsständen, da sie keinen eigenen Sitz mit Stimmberechtigung im Reichstag besaßen. Sie werden daher auch dem Niederen und nicht dem Hohen Adel zugerechnet.
- Adlige, die ihre Titel vom Kaiser verliehen bekommen hatten, ohne aber Inhaber reichsunmittelbarer Herrschaften zu sein bzw. der Reichsritterschaft anzugehören. Auch solche Titelträger blieben im niederen Adel. In diesem Fall zeigte das Präfix „Reichs-“ an, dass diese Adligen ihre Diplome direkt vom römisch-deutschen Kaiser oder einem Reichsvikar erhalten hatten. Reichsritter dieses Typs unterstanden stets einem Landesfürsten.