Reichsritterschaft
Die Reichsritterschaft war im Heiligen Römischen Reich die Gemeinschaft des reichsfreien Adels, der ein reichsunmittelbares („immediates“) Lehensverhältnis zu Kaiser und Reich bewahren oder neu erlangen konnte (Reichsritter).
Die ritterlichen Inhaber kleiner Reichslehen, die sich hauptsächlich in Süd- und Westdeutschland befanden, und solche Personen, denen dieser Status durch den Kaiser verliehen wurde, schlossen sich ab Mitte des 16. Jahrhunderts in 15 „Ritterorten“ (später „Kantone“ genannt) zusammen, um über diese Kooperationen politisch ihre Interessen geltend zu machen. 1542 wurden genaue Matrikel über die Mitglieder angelegt. 1577 wurden die Ritterorte in drei „Ritterkreisen“ zusammengefasst: dem Fränkischen Ritterkreis, dem Schwäbischen Ritterkreis und dem Rheinischen Ritterkreis.