Süßware
Eine Süßware, auch Süßigkeit, ist ein festes oder halbfestes Lebensmittel, das einen hohen Anteil an Zucker enthält. Sie zählt nicht zu den Grundnahrungsmitteln. Süßwaren werden üblicherweise von Zuckerbäckern hergestellt, Süßspeisen hingegen von Köchen bzw. von einem Pâtissier.
Zu den Süßwaren zählen Zuckerwaren wie Bonbons, Zuckerwatte, Lokum und Halva, Kakaoerzeugnisse wie Schokolade, mit Zucker haltbar gemachte Früchte wie kandierte Früchte, Gummibären und andere Fruchtgummis, viele Dauerbackwaren, auf Nüssen basierende Spezialitäten wie Nougat und Marzipan und nicht zuletzt als gefrorene Süßigkeit das Speiseeis. Honig, Konfitüren, süße Milcherzeugnisse, Limonaden und ähnliche Lebensmittel gehören trotz ihres süßen Geschmacks nicht zu den Süßwaren.
Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie unterteilt Süßwaren in folgende Kategorien, wobei die Mindestanforderungen jedes Produkts vom Lebensmittelrecht geregelt werden:
- Kakao- und Schokoladeware
- Feine Backwaren
- Bonbons und Zuckerwaren
- Knabberartikel
- Markeneis
- Kaugummi
- Rohmassen.
- 1 2 Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie. Abgerufen am 28. August 2018.
- ↑ RIS - Konfitürenverordnung 2004 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 28.08.2018. Abgerufen am 28. August 2018.