Dauerbackwaren
Dauerbackwaren sind feine Backwaren, die für einen längeren Zeitraum haltbar sind. Sie grenzen sich von Brot und Kleingebäck dadurch ab, dass sie weniger Feuchtigkeit und meistens mehr Zucker enthalten. Dies bietet einen Schutz gegen mikrobiellen Verderb.
Im weiteren Sinne gehören auch Dosenbrot und Dosenkuchen zu den Dauerbackwaren. Das Dosenbrot findet z. B. Verwendung als Notbrot für Katastrophenfälle und wird bisweilen auch als „Schiffsbrot“ oder „Soldatenbrot“ bezeichnet.
Zu den Dauerbackwaren im engeren Sinn zählen:
- Plätzchen und Teegebäck wie Mürbeteiggebäck, Vanillekipferl
- Kekse wie Hartkekse, Butterkekse, Spekulatius
- Salzgebäck wie Cracker
- Laugendauergebäck wie Salzstangen
- Lebkuchengebäck wie Printen, Honigkuchen, Oblatenlebkuchen, Lebkuchen
- Russisch Brot
- Baiser
- Biskuit
- Backoblaten
- Zwieback
- Makronen
- Waffeldauergebäck
- Gebäck aus Röstmassen wie Nussecken, Nussknacker und Florentiner
- ↑ Deutsches Lebensmittelbuch, Leitsätze für Feine Backwaren, Einleitung, Begriffserklärung und Kapitel III, Seite 9.
- 1 2 Waldemar Ternes, Alfred Täufel, Lieselotte Tunger, Martin Zobel (Hrsg.): Lebensmittel-Lexikon. 4., umfassend überarbeitete Auflage. Behr, Hamburg 2005, ISBN 3-89947-165-2. Seite 387.