Take-or-Pay-Vertrag

Take-or-pay (Abkürzung: ToP-Klausel; deutsch „kaufen oder bezahlen“, „Mindestabnahmeklausel“) ist im Vertragsrecht der Anglizismus für eine internationale Vertragsklausel in Lieferverträgen, bei denen der Käufer gegenüber dem Verkäufer eine unbedingte Abnahmeverpflichtung für bestimmte Güter oder Dienstleistungen übernimmt und auch dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn er die Lieferung ganz oder teilweise nicht abnimmt.

Der Käufer (im Außenhandel der Importeur) übernimmt gegenüber dem Verkäufer (Exporteur) eine Zahlungsgarantie unabhängig davon, ob die Güter oder Dienstleistungen vom Verkäufer hergestellt oder vom Käufer abgenommen werden. Bei Nichtabnahme der vereinbarten Mindestmenge ist die Zahlung der nicht abgenommenen Menge dennoch fällig. Die Klausel erfasst auch produktionsbedingte Lieferausfälle. Die Fachliteratur befasst sich ersichtlich seit 1985 mit dieser Klausel.

Hauptanwendungsgebiete sind die Energiewirtschaft und Abfallentsorgung.

  1. Wolfgang Breuer/Thilo Schweizer/Claudia Breuer (Hrsg.): Gabler Lexikon Corporate Finance. 2003, S. 507.
  2. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Kompakt-Lexikon Marketingpraxis, 2013, S. 297
  3. Springer Fachmedien (Hrsg.): Kompakt-Lexikon Marketingpraxis. Wiesbaden 2013, S. 297
  4. Michael E. Canes/Donald A. Norman, Long-Term Contracts and Market Forces in the Natural Gas Market, in: Journal of Energy and Development 10 (1), 1985, S. 73–96