Tumorzentrum

Ein Tumorzentrum hat zum Ziel, die Betreuung von Krebspatienten in einer Region zu koordinieren und dabei für eine dem Stand des medizinischen Wissens entsprechende Diagnostik und Therapie zu sorgen. Das bedeutet zum einen, dass die unterschiedlichen Fachrichtungen, die Tumorpatienten interdisziplinär betreuen, möglichst reibungslos zusammenarbeiten und sich zum Beispiel regelmäßig zu Fallbesprechungen (Konsilen) treffen. Die meisten Tumorzentren bieten auch Beratungsstellen für Patienten und Angehörige an.

Mit Stand November 2025 enthält eine aktuelle Übersicht der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) 176 nach Fachlichen Anforderungen zertifizierte Onkologiezentren in Deutschland. Die Deutsche Krebshilfe ist seit 2007 führend mit ihrem Programm zur Förderung und Initiierung von 'Onkologischen Spitzenzentren' in Deutschland mit dem Ziel einer flächendeckenden Patientenversorgung auf höchstem medizinischem Niveau und nach aktuellem onkologischen Wissensstand. Im Rahmen dieser Zentren wird u. a. über zeitnahe Fortbildungen für eine schnelle Verbreitung neuer Erkenntnisse bei den Mitarbeitern gesorgt.

Dabei ist der Begriff Tumorzentrum teilweise weiterhin in Deutschland nicht geschützt, was somit weiterhin eine Thematik u. a. der Bundesärztekammer bleibt. Für den voll- und teilstationären Krankenhausbereich in Deutschland gibt es dabei seit dem Jahr 2020 mit dem § 136c (5) SGB V eine Gesetzesgrundlage, auf deren Basis mittlerweile seitens dem G-BA Regelungen und Grundsätze getroffen sind zur Festlegung entsprechender besonderer Aufgaben für Krankenhaus -Zentren und -Schwerpunkte inklusive bestimmter Qualitätsanforderungen für die Erfüllung dieser Aufgaben. Die enthaltene „Anlage 2“ nennt speziell die dortigen Anforderungen an Onkologische Krankenhauszentren.

  1. OncoMap der DKG - Onkologiezentren. oncomap.de, 20. November 2025, abgerufen am 24. November 2025.
  2. Begriffliche Klarstellung: Wann ein „Zentrum“ ein Zentrum ist. aerzteblatt.de, 20. November 2012, abgerufen am 19. Oktober 2025.
  3. Der Zentrumsbegriff in der Medizin. (PDF) Bundesärztekammer, 30. November 2015, abgerufen am 19. Oktober 2025.
  4. Regelungen zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten gemäß § 136c Absatz 5 SGB V. g-ba.de, 5. Juli 2024, abgerufen am 21. November 2025.
  5. Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten gemäß § 136c Absatz 5 SGB V (Zentrums-Regelungen). (PDF) g-ba.de, 5. Juli 2024, abgerufen am 21. November 2025.