Verwaltungsfachangestellter

Verwaltungsfachangestellte (VfA) sind ausgebildete Fachkräfte des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Sie arbeiten in den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder, der Kommunen, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, seltener auch in Kirchenverwaltungen der evangelischen oder katholischen Kirche. Dort sind sie als Sachbearbeiter bzw. Bürosachbearbeiter (Bundesverwaltung) tätig. Verwaltungsfachangestellte nehmen häufig hoheitliche Aufgaben im öffentlichen Dienst wahr. In diesem Fall fungieren sie als Amtsträger nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 b) StGB (Beamte im haftungsrechtlichen und strafrechtlichem Sinne; sind jedoch keine Beamten im Sinne des Art. 33 Abs. 4 GG), üben aber dennoch die hoheitsrechtliche Befugnisse im Sinne dieser Regelung aus, da der Art. 33 Abs. 4 GG einen generellen Regelungscharakter hat.

Verwaltungsfachangestellter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Beruf ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Recht und öffentliche Verwaltung zugeordnet. Im Jahr 2020 wurden in Deutschland 6.840 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Auf der Rangliste der Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen in Deutschland steht der Ausbildungsberuf damit auf Rang 18.

Je nach Bildungseinrichtung wird eine gleichstellende Weiterbildung, auch als „Angestelltenlehrgang I“ (ALG I) bzw. „Beschäftigtenlehrgang I“ (BL I) bezeichnet, angeboten. Mit Abschluss des Angestellten- bzw. Beschäftigtenlehrgangs I wird jedoch nicht die Berufsbezeichnung „Verwaltungsfachangestellte/r“ erworben, sondern lediglich die Qualifikation und die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen zu diesem Berufszweig.

  1. Rangliste der Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)