- Die Krümmung auf einer riemannschen Mannigfaltigkeit
Es sei
eine
riemannsche Mannigfaltigkeit
und das
Tangentialbündel
sei mit dem
Levi-Civita-Zusammenhang
versehen. Wir wollen den
Krümmungsoperator
in dieser Situation genauer verstehen. Er ist bei gegebenen Vektorfeldern
eine Abbildung
-
d.h. er ergibt angewendet auf ein
(zweifach differenzierbares)
Vektorfeld
das Vektorfeld
-

So gesehen handelt es sich insgesamt bei einer unendlich oft differenzierbaren Mannigfaltigkeit um eine Abbildung
-
wobei aber die Argumente nicht gleichberechtigt sind.
Es sei
eine
riemannsche Mannigfaltigkeit
und das
Tangentialbündel
sei mit dem
Levi-Civita-Zusammenhang
versehen. Dann besitzt der
Krümmungsoperator
folgende Eigenschaften.
- Es ist
linear in allen drei Komponenten.
- Für
hängt
nur von
ab.
- Es ist
-

- Es ist
-

- Es ist
-

- Es ist
-

- Die Linearität in
beruht darauf, dass der Zusammenhang linear ist. Die Linearität in
und in
beruht auf
Lemma 24.10
und auf
Lemma 11.8.
- Für die Abhängigkeit in
und
folgt die Aussage aus
Lemma 28.4.
Um zu zeigen, dass auch die Abhängigkeit in
nur von
abhängt, können wir von der lokalen Situation auf
ausgehen und
,
und
mit einer zweifach stetig differnezierbaren Funktion
ansetzen. Es ist dann nach
Lemma 25.10,
Satz 25.5
und
dem Satz von Schwarz

woraus hervorgeht, dass dies nur von
abhängt.
- Ist klar aufgrund der Definition und wegen
Lemma 11.8.
- Aufgrund der
Torsionsfreiheit
(siehe
Satz 26.14)
und
der Jacobi-Identität
ist
![{\displaystyle {}{\begin{aligned}&\,\,\,\,\,\,\,R(V,W)Z+R(W,Z)V+R(Z,V)W\\&=\nabla _{V}{\left(\nabla _{W}Z\right)}-\nabla _{W}{\left(\nabla _{V}Z\right)}-\nabla _{[V,W]}Z+\nabla _{W}{\left(\nabla _{Z}V\right)}-\nabla _{Z}{\left(\nabla _{W}V\right)}-\nabla _{[W,Z]}V+\nabla _{Z}{\left(\nabla _{V}W\right)}-\nabla _{V}{\left(\nabla _{Z}W\right)}-\nabla _{[Z,V]}W\\&=\nabla _{V}{\left([W,Z]\right)}+\nabla _{W}{\left([Z,V]\right)}+\nabla _{Z}{\left([V,W]\right)}-\nabla _{[V,W]}Z-\nabla _{[W,Z]}V-\nabla _{[Z,V]}W\\&=\nabla _{V}{\left([W,Z]\right)}-\nabla _{[W,Z]}V+\nabla _{W}{\left([Z,V]\right)}-\nabla _{[Z,V]}W+\nabla _{Z}{\left([V,W]\right)}-\nabla _{[V,W]}Z\\&=[V,[W,Z]]+[W,[Z,V]]+[Z,[V,W]]\\&=0.\,\end{aligned}}}](../../_assets_/eb734a37dd21ce173a46342d1cc64c92/26b3708c0cd6e012618fc52bfa3d6a32859e05c6.svg)
- Wir können und aus Vektorfelder
mit
beschränken. Es ist dann nach
Satz 26.14 (2)
und
dem Satz von Schwarz

- Unter Verwendung von (3), (4) und (5) ist

Dies ergibt die Behauptung.

Aufgrund von
Lemma 29.2 (2)
ist für Vektoren
in einem Punkt
ein Vektor
wohldefiniert, da man ja die Vektoren durch differenzierbare Vektorfelder
mit
etc.
(lokal)
realisieren kann und dann
im Punkt auswerten kann.
- Die Schnittkrümmung
Es sei
eine
riemannsche Mannigfaltigkeit,
die mit dem
Levi-Civita-Zusammenhang
auf dem
Tangentialbündel
und dem zugehörigen
Krümmungsoperator
versehen sei. Dann nennt man zu
linear unabhängigen
Vektoren
über einem Punkt
die Zahl
-

die
Schnittkrümmung
zu
in
.
Diese Schnittkrümmung ist wohldefiniert, da im Fall der linearen Unabhängigkeit der Nenner nicht
ist.
Wir betrachten den definierenden Ausdruck
-

für die Schnittkrümmung. Der Ausdruck
ist nach
Lemma 29.2
linear in allen Komponenten. Wenn man
oder
mit einem Skalar
multipliziert, so kann man sowohl im Zähler als auch im Nenner den Faktor
rausziehen. Ferner gilt

Nach
Lemma 29.2 (4)
sind
und
gleich
und wegen
Lemma 29.2 (5,6)
ist auch
.
Der Zähler der Schnittkrümmung ändert sich also nicht, wenn man
durch
ersetzt. Wegen

ändert sich dabei auch nicht der Nenner.
