Bundesgericht
Das Schweizerische Bundesgericht ist eine Ansammlung von vollkommen abgehobenen, armen Irren, die meist wüst streitend, bisweilen spuckend, jedoch immer höchst peinlich hirnrissige juristische Auffassungen vertreten.
Der Artikel Bundesgericht enthält Spuren von Sadismus, Sarkasmus, schwarzem Humor oder sonstigen bösartigen Grausamkeiten. |
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Seit 1875 befindet es sich im Haus "Mon Repos" (frz. für Hirntod) in Lausanne. Es gibt etwa 35 vollamtliche Bundesrichter, die tagsüber im Bundesgericht schlafen, jedoch die Nächte in der Nervenheilanstalt "Au cerveau amputee" verbringen müssen.
Merkmale
Bundesrichter erkennt man daran, dass sie jeweils ca. 5 cm über dem Boden schweben. Dies kommt daher, dass sie völlig abgehoben sind und keinerlei Verbindung mehr mit den Sterblichen haben. Bundesrichter betrachten sich selbst als Götter, die den Kontakt mit den Menschen gar nicht benötigen. Dass sie keinen haben, geht auch aus den Urteilen hervor, die nur Götter nachvollziehen können, da den Menschen die dazu nötige Vernunft abgeht.
Einige Autoren behaupten, dass die Bundesrichter Kameliden seien, da einige von ihnen genauso kräftig und zielsicher spucken können (jur. Schubarth-Praxis). Andere behaupten, dass die Bundesrichter bescheuert seien. Das ist jedoch schon deshalb nicht zulässig, weil man über Behinderte keine Späße machen sollte. Es kann jedermann passieren, dass er, z. B. als Nichtschwimmer im Swimming-Pool, für einige Minuten keinen Sauerstoff erhält. Dass er danach immerhin noch als Bundesrichter arbeiten kann, ist in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich, müssen sich doch viele Andere mit Korbflechten und anderen Hilfsarbeiten durchschlagen. Das erklärt übrigens auch, warum nicht nur Entscheide über Sexualdelikte versabbert sind.
Anforderungen an Bundesrichter
Angehende Bundesrichter werden sehr sorgfältig ausgewählt. Vorgängig wird der Führerschein sowie allfällige Fahrräder eingezogen, denn Verkehrsteilnehmer eignen sich nicht zum Bundesrichter. Nun müssen die Kandidaten einen Intelligenztest absolvieren; nur wer ihn nicht besteht, kommt weiter. Danach werden Fähigkeiten wie Bescheuerung, wirres Denken, französisches Gelaber und unverständliches Phrasieren geprüft. Die Kandidaten müssen überdies in der Lage sein, in jeden Satz und an jeder Stelle "ohne Weiteres" einzufügen. Zudem wird geprüft, ob sie es schaffen, nach dem Zufallsprinzip sach- und praxisfremde, verwirrliche "Obiter Dicta" in Urteile einzubauen.
Weiter werden Praxisferne, Verschleierungstaktik, radikales Denken und Fiscophilie (die krankhafte Liebe zum Steueramt - man wird ja aus Steuergeldern bezahlt) getestet. Schlussendlich wird auch die Ineffizienz geprüft. Wer alle Tests besteht, wird zur Hirnabsaugung geschickt und danach sofort übernommen.
Hervorragende Kenntnisse des Straßenverkehrsrechts
Unter den Bundesrichtern gibt es weder Auto- noch Fahrradfahrer, jedoch wird ihnen ein Mercedes S-Klasse mit Chauffeur gestellt. Das ist sehr praktisch, denn so müssen sie sich bei der Urteilsfindung von SVG-Delikten nicht mit den Tücken der Technik herumschlagen. So wurde z. B. richtigerweise entschieden, dass Autofahrer nachts jederzeit mit einem auf der Autobahn liegenden Stuhl rechnen und rechtzeitig abbremsen müssen (BGE 93 IV 115).
Mit diesem weitsichtigen Entscheid hat das Bundesgericht einmal mehr bewiesen, dass ein theoretisch gut ausgebildeter Jurist auch in allen anderen Belangen des Lebens bestens Bescheid weiß.
Steuerbehörden
Ein besonders gutes Verhältnis haben Bundesrichter mit den Steuerbehörden, für die sie den Grundsatz "in dubio pro fisco" erfunden haben. Nach diesem Grundsatz hat immer derjenige recht, der den Steuerbehörden den höchsten Betrag zufließen lässt. Damit das Prinzip hält, kann auch das Doppelbesteuerungsverbot kurzzeitig außer Kraft gesetzt werden. Konfiskatorisch ist eine Besteuerung dann, wenn das Betreibungsamt einen Verlustschein ausgestellt hat.
Französischsprachige Urteile
Französischsprachige Urteile werden in der gepflegten Sprache Ludwigs XVI verfasst, wohl einzig und alleine, um deutschsprachige Studenten zu ärgern. Die meisten Leitentscheide werden in dieser Sprache verfasst. Die Übersetzungen sind dann in der in staubigen Bibliotheksecken verfügbaren Zeitschrift "Praxis" nachzulesen, wobei erstaunlicherweise die Übersetzung die Urteile keineswegs verständlicher wirken lässt. Es stellt sich deshalb immer häufiger die Frage, ob Erich von Däniken die Bundesrichter meinte, als er schrieb, dass die Außerirdischen unter uns seien.
Webauftritt
Das Bundesgericht publiziert seine Urteile mittels einem von der ETH Zürich im Jahre 1942 mit Hilfe von Konrad Zuse gebauten Computer, der um 1994 mit dem Internet verbunden wurde. Trotz der nicht mehr ganz aktuellen Relais-Technologie und ein paar Problemen mit Rattenkot zwischen den Kontakten können die Urteile tatsächlich online abgerufen werden, wenngleich auch die Suchfunktion stark unter dem Rattenkot leidet. Im Übrigen wurde die Website so gestaltet, dass es Nichtjuristen nicht möglich ist, sinnvolle Informationen zu erhalten (während die Juristen seit jeher wissen, dass man von hier keine sinnvollen Informationen erhält).
Fortpflanzung
Wie die Bundesrichter sich fortpflanzen, ist weitgehend unerforscht. Einige Wissenschaftler glauben, dass sie sich beim Liebesspiel gegenseitig mit Regesten anlocken, um sich dann in immer unverständlichere Phrasen zu steigern. Andere glauben, dass bei dermaßen komplexen Wesen gar keine Fortpflanzung möglich sei.