Freud'scher Verbrecher
Der Freud'sche Verbrecher, oftmals in Beziehung gebracht mit dem gleichnamigen Versprecher, beschreibt arme Mitbürger, die, im Gegensatz zu "normalen" Verbrechern, durch innere Triebe gesteuert werden, die ihre wahre Motivation durch eine unvermittelte Tat zum Vorschein bringen.
Grundlage
Nach Sigmund's Psycho-Elektrolyse haben wir Menschen nämlich keinen eigenen Willen. Wir sind ein ICH, getrieben von ÜBER-ICH und ES, welche in Engelchen- und Teufelchenkostüm auf unseren Schultern sitzen und uns Motivationen zuflüstern, die verschiedener nicht sein könnten. Und dem eindeutig nicht beneidenswerten ICH fällt die Aufgabe zu, die beiden Streithähne zu zähmen und sich für etwas zu entscheiden. Oft klappt dies - nicht aber bei beim Freud'schen Verbrecher. Da sein ÜBER-ICH es liebt, zum Eimersaufen nach Malle zu fahren, hat das arme ICH gar keine andere Wahl als auf's ES zu hören, wobei es nicht verwunderlich ist, dass dabei nichts Gutes herauskommt...
Das Phänomen
Der Freud'sche Verbrecher begeht seine Verbrechen zwar trotz allem vorsätzlich, doch macht ihm sein ES ständig einen Strich durch die Rechnung. Öffnet beispielsweise ein Räuber nach einem gelungenen Raubzug in einem Supermarkt in seinem Versteck seine Tasche, um die Beute zu zählen und findet darin statt Geld 2 Lite Milch und ein Pack Taschentücher, hat das Unterbewusstsein kurzerhand die Kontrolle übernommen und ihn so handeln lassen, dass seine innersten Bedürfnisse und die seiner Katze berücksichtigt wurden.
An anderer Stelle soll es auch Fälle von Bankräubern gegeben haben, die auf Nachfrage nach ihren Forderungen "Ein Happy Meal, bitte" als Antwort gaben. Ebenfalls ein typisches Beispiel einer Tat "aus niederen Beweggründen", wie der Jurist sagen würde.
Rechtsstreit
Dieses Phänomen beschäftigt die Richter heute mehr und mehr, da jemand, der wegen dem Raub von 2 Liter Milch und einem Pack Tempos verhaftet wurde, keine gerechte Strafe zukommt, da er zweifelsfrei bezeugen kann, dass er nie und nimmer Milch und Tempos klauen wollte. Deshalb bekommt er, ebenso wie Kleptomanen, eine rote und eine blaue Pille, von denen er eine nehmen muss und wird anschließend entlassen.
Problematisch sind allerdings Jugendliche, die, wenn sie beim Pokemonkarten- oder Zigarettenklauen erwischt wurden, ebenfalls zu Protokoll geben, dass sie eigentlich die Kasse ausräumen wollten. Auch ihnen kann deshalb nach geltendem Recht nicht die Todesstrafe, wie bei anderen Diebstahlsdelikten, auferlegt werden.
In einigen Staaten Amerikas ist es jedoch immer noch gang und gäbe, Verbrechen bei Raub und Diebstahl die Hand, mit der sie gestohlen haben, abzuhacken.